Achten Sie darauf, wenn ein Sterbefall zu Hause eintritt, bevor Sie irgendwelche weiteren Schritte unternehmen, muss erst der Haus- oder Notarzt verständigt werden.
Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere (den Totenschein) ausstellen. Rufen Sie nun BestattungenVest an, wir helfen Ihnen sofort weiter.
Bedenken Sie auch, dass es die Möglichkeit gibt, den Verstorbenen bis zu 36 Std. bei Ihnen zu Hause aufzubahren.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen.
Dort wird der zuständige Arzt bestellt, der die notwendigen Unterlagen/ Totenschein ausstellt.
Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden, das wird vom Bestatter oder Krankenhaus/ Pflegeheim übernommen.
Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Unser Ziel ist die Aufklärung, deshalb finden wir es wichtig sich vorab mit dem Tod auseinanderzusetzen und evtl. eine Vorsorge für sich abzuschließen.
Es gibt so viele Fragen die auftreten:
Was passiert mit mir, wenn der schlimmste Fall eintritt, was möchte ich wissen, was zulassen, was lieber nicht, was darf die Bestattung kosten, was möchten meine Liebsten selber machen, was lieber nicht, möchte ich Blumen oder Musik, wenn ja welche, wer begleitet mich auf meine letzte Reise, das Hospiz vielleicht, das Pflegepersonal im Heim, welcher Bestatter, wer sieht mich auf meinem letzten Weg, wer zieht mich an und so vieles mehr......
Checkliste für den Todesfall:
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