Diese Informationen haben selbstverständlich keinen rechtsverbindlichen Hintergrund.
Sie sollen lediglich einen kleinen Überblick geben, welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung man in Deutschland hat.
Der Einsatz von lebenserhaltenden Maschinen oder die Angst vor Demenz kommt immer häufiger vor. Der Verlust des Erinnerungsvermögens ruft oft Angst und Ablehnung hervor. Wenn man mit ansehen muss wie ein geliebter Mensch sich quält, stellt man sich schnell die Frage:
Wie will „ICH“ sterben und welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung habe „ICH“ wenn es bei „MIR“ so weit ist?
Wir von BestattungenVest wollen durch unsere Beratung das Thema Tod aus der Tabu Zone holen und offen damit umgehen, deshalb setzen wir verstärkt auf die Bestattungsvorsorge und somit auf die Selbstbestimmung. Mit uns können Sie in einer ungezwungenen Atmosphäre über das Thema Vorsorge sprechen. Im weiteren Verlauf dieser Seite finden Sie einiges zum Thema Sterbebegleitung Sterbehilfe oder das Recht der Selbstbestimmung!
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Gesetz trat am 1. September 2009 in Kraft. Ziel des Gesetzesgebers war es, eine Regelung mit mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf die Ablehnung lebensverlängernder oder -erhaltender Maßnahmen im Vorfeld des Sterbens zu schaffen. Nach der geltenden Rechtslage muss die Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein. Eine mündlich erklärte Patientenverfügung ist nicht automatisch ungültig. Nach § 1901b Abs. 2 BGB "soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist. Um Unstimmigkeiten mit den Ärzten zu vermeiden ist die schriftliche Patientenverfügung immer sinnvoller.
Die Patientenverfügung sollte nicht nur bei einem Notar oder in einem Schließfach hinterlegt sein, wichtiger ist es das man im Bedarfsfall einen schnellen Zugriff auf das Dokument hat, sonst wird immer davon ausgegangen das keine Verfügung vorliegt.
Kann der Verfasser der Patientenverfügung keine nachvollziehbare Unterschrift mehr leisten, muss ein Notar die Unterschrift beglaubigen (§ 126 BGB). Wer gar nicht schreiben kann, ist auf eine notarielle Beurkundung angewiesen.
Palliativmedizin was bedeutet das?
Seit 2007 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine medizinische Sterbebegleitung zu Hause. Nordrhein-Westfalen ist in der Beziehung schon sehr gut aufgestellt und die Abrechnung mit den Krankenkassen ist nicht so schwierig wie in anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg müssen laut einem RZ Bericht vom 22.6.2013 Todkranke ihre Kassen verklagen, wenn sie zu Hause versorgt werden sollen. Bei Privatkassen sieht es in manchen Fällen noch schlechter aus, da wird die Sterbebegleitung als nicht vereinbarte Leistung abgelehnt.
Aktive Sterbehilfe
Eine aktive Sterbehilfe ist in Deutschland immer noch verboten und das wird sich auch in nächster Zukunft wohl nicht ändern.
Assistierter Suizid
Diese Art von Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland strafrechtlich nicht verboten, scheitert aber häufig am Betäubungsmittelgesetz oder an Vorgaben der Ärzte. Ist zum Beispiel ein Arzt aus Essen bereit einem Sterbenden bei seinem letzten Schritt behilflich zu sein so kann er seine Zulassung verlieren, in Bayern sieht das wieder ganz anders aus.
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