Rechtzeitige Sterbevorsorge schafft Klarheit und nimmt Ihren Angehörigen in schweren Stunden die Last schwieriger Entscheidungen ab.
Mit einem durchdachten Bestattungsvorsorgevertrag beim Bestatter regeln Sie Ihre eigene Beerdigung nach Ihren Wünschen und sorgen gleichzeitig für finanzielle Sicherheit. So können sich Ihre Liebsten ganz auf den Abschied konzentrieren, während alle organisatorischen Details bereits liebevoll von Ihnen vorbereitet wurden.
„Wie befreiend ein offenes Gespräch über die Frage „Was wäre, wenn…“ sein kann, erleben wir regelmäßig in vertrauensvollen Beratungsgesprächen.
Erst wenn schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in die eigene Familie einzieht, rückt diese wichtige Frage in den Fokus: „Was wäre, wenn…?“ Oft begleitet von einem mulmigen Gefühl, da Sterben und Tod zu den Themen gehören, die wir gerne verdrängen. Dabei sind sie Teil des Lebens und unvermeidlich.
Verantwortung für die eigene Zukunft übernehmen
Sterbevorsorge bedeutet, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und zu handeln. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie Ihre eigene Beerdigung planen und bezahlen – eine durchdachte Entscheidung, die Ihre Angehörigen sowohl emotional als auch finanziell entlastet.
Bestattungsvorsorge beim Bestatter
Bestattungsvorsorge beim Bestatter Recklinghausen umfasst mehr als nur die Kostenregelung. Eine detaillierte Bestattungsverfügung hält Ihre persönlichen Wünsche fest und sorgt dafür, dass alles nach Ihren Vorstellungen abläuft. Ob durch Sterbegeldversicherung oder Bestattungstreuhand – die finanziellen Mittel werden sicher verwaltet.
Ihre Wünsche im Mittelpunkt – Angehörige entlasten
Das Ziel: Alle Details sind im Vorfeld geklärt, Ihre Wünsche dokumentiert und Ihre Liebsten von schweren Entscheidungen befreit. So können sie sich in Ruhe von Ihnen verabschieden.
Idealerweise führen wir Ihr persönliches Vorsorgegespräch in einer ruhigen Lebensphase, fernab von emotionalen Belastungen oder Zeitdruck. Wenn Sie sich in einer stabilen Situation befinden und nicht von Trauer oder anderen schweren Lebensereignissen betroffen sind, können Sie alle wichtigen Entscheidungen besonnen und durchdacht treffen. In dieser entspannten Atmosphäre haben Sie die nötige Klarheit, um Ihre Wünsche zu reflektieren und fundierte Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen. So schaffen Sie die beste Grundlage für eine Vorsorge, die wirklich zu Ihnen passt.
Die bewusste Auseinandersetzung mit der eigenen Vorsorge vermittelt ein beruhigendes Gefühl der Kontrolle. Durch einen maßgeschneiderten Vorsorgevertrag entlasten Sie sowohl sich selbst als auch Ihre Familie – alle wesentlichen Details sind verbindlich dokumentiert.
Das offene Gespräch über persönliche Wünsche und Bedürfnisse schafft die notwendige Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten. Wir verstehen das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, als besonderen Auftrag und führen alle Beratungsgespräche zur Vorsorge selbstverständlich kostenfrei durch.
Ein durchdachter Vorsorgevertrag gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre individuellen Vorstellungen vollständig umgesetzt werden – genau so, wie Sie es sich wünschen.
Zusätzlich zur Bestattungsvorsorge spielen auch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eine zentrale Rolle in der persönlichen Zukunftsplanung. Diese wichtigen Dokumente regeln Ihre Wünsche für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Wir raten Ihnen, sich rechtzeitig auch um diese Aspekte der Vorsorge zu kümmern, damit alle Bereiche Ihres Lebens nach Ihren Vorstellungen geregelt sind. Eine vollständige Vorsorge gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit in jeder Lebenssituation.
Sterbevorsorge ist die rechtzeitige Planung und Finanzierung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten. Sie umfasst sowohl die organisatorischen Aspekte (Art der Bestattung, Ablauf der Trauerfeier) als auch die finanzielle Absicherung durch einen Bestattungsvorsorgevertrag.
Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Angehörigen sowohl emotional als auch finanziell. Sie stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche erfüllt werden und erspart Ihren Liebsten schwierige Entscheidungen in der Trauerzeit.
Es gibt kein „richtiges“ Alter für die Bestattungsvorsorge. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich in ruhigen Lebensphasen Gedanken zu machen – unabhängig vom Alter. Viele Menschen beginnen ab 50 Jahren mit der Planung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Sterbegeldversicherung, Bestattungstreuhand oder Einmalzahlung. Bei der Treuhandlösung wird das Geld sicher verwaltet und ist vor Sozialämtern geschützt.
Seriöse Bestattungsvorsorge ist übertragbar. Die bei einer Treuhandgesellschaft hinterlegten Gelder können auf einen anderen Bestatter übertragen werden.
Seit April 2017 brachte eine bedeutende Gesetzesänderung wichtige Verbesserungen: Der Freibetrag für Schonvermögen nach §90 SGB XII stieg von 2.600 Euro auf 5.000 Euro. Diese Erhöhung ist besonders relevant für Menschen, die eine Bestattungsvorsorge planen oder bereits abgeschlossen haben.
Vermögen für eine angemessene Bestattungsvorsorge darf rechtmäßig zurückgelegt werden – eine wichtige Information im Umgang mit Sozialbehörden. Beträge bis 5.000 Euro bleiben bei der Vermögensprüfung von Sozialleistungsanträgen unberücksichtigt.
Für Bewohner von Seniorenheimen oder Sozialhilfeempfänger reichte das bisherige Schonvermögen oft nicht für eine würdevolle Bestattung aus. Die Folge: Immer häufiger fanden Bestattungen ohne persönliche Gestaltung der Trauerfeier statt.
Mit der Anpassung des Freibetrags reagierte der Gesetzgeber auf die gestiegenen Bestattungskosten. Nun können Sie Ihre Bestattung zu Lebzeiten nach Ihren Wünschen planen und haben die Sicherheit, dass das hinterlegte Vermögen nicht von Sozialbehörden angetastet wird.
Vorsorgeverträge bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich selbst und die Angehörigen zu entlasten – damit im Trauerfall Zeit für das Wesentliche bleibt: die Trauer selbst.
Gesetzliche Grundlage: Der Vermögensfreibetrag für Sozialhilfeempfänger erhöhte sich ab April 2017 von 2.600 auf 5.000 Euro. Diese Regelung gilt für Menschen mit Behinderung ohne Erwerbstätigkeit, Grundsicherungsempfänger im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie deren Ehe- und Lebenspartner und alleinstehende Minderjährige.
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle: Bundesrat, (Grund-)Drucksache, 50/17 vom 25.01.2017